BALANCE @ WORK

Hast du Platz?
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Kannst du mit deinem Stuhl hin und her rollen, ohne direkt irgendwo anzustoßen?
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Hast du das Gefühl, deine Kolleg*innen sitzen dir buchstäblich im Nacken?
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Kannst du dich mal ganz genüsslich strecken, wenn du auf deinem Stuhl sitzt?
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Fällt dir vielleicht etwas ein, das du verändern könntest, um mehr Platz um dich herum zu haben, während du arbeitest?
...denn wusstest du schon:
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konzipierte konkrete technische Regeln zur Raumabmessung und Bewegungsflächen. Darin ist festgehalten, dass die Grundfläche von Arbeitsräumen in Einzelbüros 8-10qm betragen muss. Berücksichtigt werden dabei die Stellfläche für Schränke und Bürocontainer, das Öffnen von Türen und Schubladen und eine Bewegungsfläche von mindestens 1,5qm.
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Und wie siehts in Großraumbüros aus?
Hier beträgt der Richtwert für den Arbeitsplatz 12-15qm. Die nötige Bewegungsfläche von 1,5qm gilt hier natürlich genauso wie in Einzelbüros.
H. O. & Redaktion. (2022). Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe. Haufe.de News und Fachwissen. https://www.haufe.de/arbeitsschutz/sicherheit/arbeitsstaetten-regel-wie-viel-platz-muss-im- buero-sein_96_224924.html