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Computer

Kennst du deine Bildschirmzeit?

 

 

Stelle dir doch an deinen Arbeitstagen diese Woche mal einen stündlichen Wecker, um zu überprüfen, wie viel du wirklich vor dem Bildschirm sitzt.
Und, denke dann an Pausen!

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Wusstest du schon...

 

In der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung) ist festgehalten, dass Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden, die bereits eine Stunde Bildschirmarbeitszeit getätigt haben, eine Pause von mind. 10 Minuten gewähren müssen! Bei einer Arbeitszeit von zwei Stunden erhöht sich die Pause auf 15 Minuten und ab vier gearbeiteten Stunden vor dem Bildschirm steht den Mitarbeitenden eine Pause von 15-35 Minuten zu.

 

Warum?


... ganz einfach: Die festgelegten Pausenzeiten orientieren sich an den notwendigen Erholungsphasen, die die Augen zur Erhaltung der Sehschärfe und des Farbsehens benötigen.

 

Wusstest du außerdem...


...dass die Bildschirmarbeitsverordnung alle Arbeitgebenden dazu verpflichtet, alle Arbeitnehmenden regelmäßig augenärztlich untersuchen zu lassen?

Also, wann warst du das letzte Mal beim Augenatzt? Wird es vielleicht wieder Zeit?

Redaktion. (2016). Bildschirmarbeit und Pausenregelung. Personalwissen. https://www.personal-wissen.net/mitarbeiterfuehrung/bildschirmarbeit-459/

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